Diese Seite beinhaltet folgende Beschlüsse und Ordnungen des SFV-Vorstandes:

1.    Regeländerungen 2016/2017

 

2.    Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22. 04. 2016

 

3.    Festlegungen zum Herrenspielbetrieb 2016 / 2017

 

4.    Festlegungen zum Juniorenspielbetrieb 2016 / 2017 

Regeländerungen 2016/2017

Bei der Neustrukturierung des Regelbuchs wurden mehr als 10.000 Wörter entfernt, um die Spielregeln einfacher und verständlicher zu machen. DFB-Lehrwart Lutz Wagner erläutert an dieser Stelle die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Juli 2016 in allen Spielklassen gültig sind.

• Regel 1 – Spielfeld

Logos und Embleme an Eckfahnen

Auf den Fahnen an den Fahnenstangen sind Logos und Embleme der nationalen Fußballverbände oder Vereine erlaubt.

Regel 3 Spieler

Änderung des Titels

Statt „Zahl der Spieler“ heißt der Abschnitt jetzt nur noch „Spieler“.

Mindestanzahl von Spielern

Ein Spiel wird nicht angepfiffen oder fortgesetzt, wenn eines der Teams weniger als sieben Spieler hat.

Erklärung:
Damit ist klar vorgegeben, dass ein Spiel durch den Schiedsrichter zu beenden ist, wenn eine Mannschaft im Laufe des Spiels auf weniger als sieben Spieler dezimiert wird.

Vergehen von Auswechselspielern und Teamoffiziellen

Bei einer Spielunterbrechung aufgrund eines Eingriffs durch einen Teamoffiziellen, einen Auswechselspieler oder des Feldes verwiesenen Spieler wird das Spiel mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß (im Strafraum) fortgesetzt,

Erklärung:
Das ist eine gravierende Änderung, die zum Beispiel einen Auswechselspieler oder einen Trainer betrifft. Wenn dieser das Spielfeld betritt, um in das Spiel einzugreifen oder einen Gegner zu behindern, wird dies mit einer wesentlich härteren Spielstrafe als bisher sanktioniert (direkter Freistoß oder Strafstoß).

Auswirkung der Berührung eines Balles durch Auswechselspieler, Teamoffizielle oder Drittpersonen, wenn der Ball anschließend ins Tor geht

Wenn der Ball ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams am Spielen des Balls gehindert wurde, wird das Tor gegeben (selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist), es sei denn, der Ball geht in das gegnerische Tor.

Erklärung:
Nach der neuen Auslegung muss der Schiedsrichter bei einer Ballberührung nicht mehr zwingend unterbrechen, sondern kann auf
Vorteil und Tor entscheiden.

• Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Verlust von Schuhen und Schienbeinschonern

Spieler, die versehentlich ihre Schuhe oder Schienbeinschoner verlieren, müssen diese so schnell wie möglich, spätestens jedoch in der folgenden Spielunterbrechung, wieder anziehen. Wenn der Spieler davor den Ball spielt und/oder ein Tor erzielt, wird das Tor gegeben.

Erklärung:
Neu ist hier die Zeitspanne, wie lange ein Spieler mit der fehlerhaften Ausrüstung weiterspielen darf: nämlich bis zur nächsten Spielunterbrechung.

Farbe Kleidung

Unterhemden müssen in der Hauptfarbe der Ärmel gehalten sein, Unterhosen/Leggings in der Hauptfarbe der Hosen oder des Saums der Hose. Spieler einer Mannschaft müssen dieselbe Farbe tragen

• Regel 5 – Schiedsrichter

Gleichzeitiges Begehen mehrerer Vergehen

Bei mehreren Vergehen gleichzeitig ist hinsichtlich der Spielfortsetzung das schwerste Vergehen zu ahnden.

Erklärung:
Hierbei geht es ausschließlich um Vergehen, die zeitgleich begangen werden. Dabei wird in Bezug auf die Spielstrafe das schwerste Vergehen bestraft.

Zeitspanne Disziplinarmaßnahmen

Der Schiedsrichter hat die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen vom Betreten des Spielfelds für die Kontrolle vor dem Spiel (offizielle Platzkontrolle) bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) zu ergreifen.

Erklärung:
Der neue Wortlaut definiert exakt, ab wann der Schiedsrichter Disziplinarmaßnahmen ergreifen darf: Dies beginnt mit der offiziellen Platzkontrolle, über die Passkontrolle, das Einlaufen und das eigentliche Spiel und endet beim Verlassen des Spielfeldes nach Spielschluss. Vor dem Spielbeginn ausgeschlossene Spieler können allerdings ersetzt werden.

Entscheidungsgewalt des Schiedsrichters

Wenn der Schiedsrichter eine Halbzeit (einschliesslich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen hat, darf er eine Entscheidung nicht mehr ändern, auch wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat.

Spielerbehandlung auf dem Spielfeld nach einer Verwarnung oder einem Feldverweis

Ein Spieler, der durch ein physisches Foul verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde, darf auf dem Spielfeld bleiben, sofern die Untersuchung/Behandlung schnell (ca. 20-25 Sekunden) beendet wird.

Erklärung:
Wichtig bei dieser Änderung ist, dass sie nur bei Behandlungen nach einer zuvor gezeigten Verwarnung oder einem Feldverweis (oder auch einer Zeitstrafe im Jugendbereich) zum Einsatz kommt. Die Zeitvorgabe ist ein Richtwert.

• Regel 8 – Beginn und Fortsetzung des Spiels

Spielfortsetzung Anstoß

Der Ball muss sich eindeutig bewegen, um im Spiel zu sein, und darf in jede Richtung getreten werden.

Der Ball ist im Spiel, wenn er mit dem Fuß berührt wurde und sich eindeutig bewegt.

Erklärung:
Der Ball muss sich beim Anstoß nicht mehr vorwärts bewegen.

• Regel 10 – Bestimmung des Spielausgangs

Änderung des Titels

Statt „Wie ein Tor erzielt wird“ heißt der Abschnitt nun „Bestimmung des Spielausgangs.

Gleiche Zahl der Spieler

Wenn ein Team am Ende des Spiels und vor oder während des Elfmeterschießens mehr Spieler hat als die gegnerische Mannschaft, muss diese die Anzahl an Spielern angleichen und den Schiedsrichter über die Namen und Nummern aller ausgeschlossenen Spieler in Kenntnis setzen.

Erklärung:
Damit ist sichergestellt, dass jetzt auch bei Veränderungen der Spielerzahl während des Elfmeterschießens eine Anpassung an die gegnerische Mannschaftsstärke erfolgt und nicht nur davor
.

Wann der Elfmeter abgeschlossen ist

Der Elfmeter ist abgeschlossen, wenn sich der Ball nicht mehr bewegt.

Erklärung:
Der Schiedsrichter hat nun eine klare Vorgabe, wann ein Elfmeter abgeschlossen ist.

• Regel 11 Abseits

Status der Arme eines Spielers

Ein Spieler befindet sich in einer Abseitsstellung, wenn er mit dem Kopf, dem Rumpf oder den Füßen der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Gegenspieler. Die Hände und Arme aller Spieler, einschließlich der Torhüter, werden dabei nicht berücksichtigt.

Erklärung:
Es wird klar festgehalten, dass die Hände und Arme von Verteidigern, Angreifern und Torhütern bei der Beurteilung von Abseitsstellungen nicht berücksichtigt werden.

Ort der Freistoß-Ausführung

Bei einem Abseitsvergehen gibt der Schiedsrichter am Ort des Vergehens einen indirekten Freistoß, auch wenn sich der Ort in der eigenen Hälfte des Spielers befindet.

Erklärung:
Die Regel und ihre Interpretation waren bislang widersprüchlich. Wie bei allen Vergehen wird nun auch bei einem Abseitsvergehen ein Freistoß am Ort des Vergehens gegeben. In der eigenen Hälfte kann auf Freistoß entschieden werden, wenn sich der Spieler von einer Abseitsposition in der Hälfte des Gegners in die eigene Hälfte begibt, um dort ein Abseitsvergehen zu begehen beziehungsweise eingreift.

Verteidigender Spieler außerhalb des Spielfelds

Ein Spieler des verteidigenden Teams, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlässt, gilt im Sinne der Abseitsregel als auf der Tor- oder Seitenlinie stehend, bis das Spiel zum nächsten Mal unterbrochen wird oder das verteidigende Team den Ball in Richtung Mittellinie gespielt und dieser den Strafraum verlassen hat. Verlässt der Spieler absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.

Erklärung:
Neu wurde definiert, ab wann der Verteidiger bei der Beurteilung des Abseits nicht mehr berücksichtigt wird.

• Regel 12 Fouls und unsportliches Betragen

Vorteil-Gewährung bei einem feldverweiswürdigen Vergehen und Eingriff

Bei grobem Foulspiel, einer Tätlichkeit oder einem zweiten verwarnungswürdigen Vergehen sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, es sei denn, es ergibt sich eine

klare Torchance. Der Schiedsrichter muss den Spieler des Feldes verweisen, wenn der Ball das nächste Mal aus dem Spiel ist. Wenn dieser Spieler den Ball während des Vorteils jedoch spielt oder einen Gegner angreift, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, verweist den Spieler des Feldes und setzt das Spiel mit einem indirekten Freistoß fort.

Erklärung:
In dem seltenen Fall, dass der Schiedsrichter bei einem feldverweiswürdigen Vergehen auf
Vorteil entscheidet (nur wenn sich in unmittelbarer Folge eine klare Torchance ergibt) und der fehlbare Spieler anschließend in das Spiel eingreift, muss das Spiel unterbrochen werden, da es unfair wäre, wenn dieser Spieler ein Tor schießen, zu einem Tor beitragen oder den Gegner an einem Tor hindern würde.

Verhindern einer offensichtlichen Torchance im Strafraum

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance der gegnerischen Mannschaft durch ein absichtliches Handspiel vereitelt, wird er unabhängig von der Position des Vergehens des Feldes verwiesen.

Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter einen Strafstoß gibt, wird der Spieler verwarnt, es sei denn,

  •   das Vergehen ist Halten, Ziehen oder Stoßen oder

  •   der fehlbare Spieler versucht nicht, den Ball zu spielen oder hat keine

    Möglichkeit, den Ball zu spielen, oder

  •   das Vergehen muss ungeachtet der Position auf dem Spielfeld sofort mit

    einem Feldverweis geahndet werden (z. B. grobes Foulspiel, Tätlichkeit etc.). In all diesen Fällen wird der Spieler des Feldes verwiesen.

    Erklärung:
    Wenn ein Verteidiger im Strafraum regelwidrig eine offensichtliche Torchance verhindert, wird mit einem Strafstoß die Torchance wiederhergestellt. Der Spieler sollte deshalb weniger streng bestraft (lediglich verwarnt) werden, als wenn das Vergehen außerhalb des Strafraums erfolgt. Wenn das Vergehen aber ein Handspiel oder eindeutig kein Versuch ist, den Ball zu spielen oder zu erobern (wie im Wortlaut definiert), wird der Spieler des Feldes verwiesen.

    Körperliche Vergehen gegen Spieler, Mitspieler, Auswechselspieler, Teamoffizielle, Spieloffizielle, sonstige Personen

    Bei laufendem Spiel und einem Vergehen eines Spielers innerhalb des Spielfelds gegen...

einen Gegner: indirekter oder direkter Freistoß oder Strafstoß
einen Mitspieler, Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler, Teamoffiziellen

oder Spieloffiziellen: direkter Freistoß oder Strafstoß eine sonstige Person: Schiedsrichter-Ball

Erklärung:

Eine entscheidende Veränderung, die zukünftig Vergehen gegen Mitspieler und Auswechselspieler bezüglich der Spielstrafe auf die gleiche Stufe stellt wie Vergehen gegen Gegenspieler.

Foulspiel außerhalb des Spielfelds

Wenn ein Spieler das Spielfeld bei laufendem Spiel im Rahmen eines Spielzugs verlässt und ein Vergehen gegen einen anderen Spieler begeht, wird das Spiel mit einem Freistoß von der Begrenzungslinie fortgesetzt, die der Position des Vergehens am nächsten liegt. Bei Vergehen, die mit einem direkten Freistoß geahndet werden, gibt es einen Strafstoß, wenn der Spieler das Vergehen zwar außerhalb des Spielfelds, aber hinter der eigenen Torauslinie im Bereich des eigenen Strafraums begeht.

Erklärung:
Wenn zwei Spieler das Spielfeld bei einer Spielaktion verlassen und einer den anderen außerhalb des Spielfelds foult, muss auf Freistoß entschieden werden, da dieses Vergehen zwar außerhalb des Feldes passiert, aber im direkten Zusammenhang mit dem Spiel steht.

• Regel 14 Strafstoß

Fehlverhalten bei der Ausführung

Erklärung zur Graphik:
Die rot markierten Passagen haben sich geändert. Bei einem unzulässigen Täuschen oder bei einem falschen Schützen gibt es unabhängig von der Wirkung immer einen indirekten Freistoß. Zudem wird der Torhüter bei einem Vergehen verwarnt, allerdings nur, wenn eine Wiederholung des Strafstoßes erfolgt.

Personengruppe

Tor kein Tor

Vergehen des Torhüters

Tor und Anstoß

Wiederholung des Strafstoßes und Verwarnung des Torhüters

Unzulässiges Täuschen

Indirekter Freistoß und Verwarnung des Schützen

Indirekter Freistoß und Verwarnung des Schützen

Falscher Schütze

Indirekter Freistoß und Verwarnung des falschen Schützen

Indirekter Freistoß und Verwarnung des falschen Schützen

Stand 03.06.2016 

Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22.04.2016

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Änderungen in der Spielordnung § 42 (4) Juniorinnen-Spielbetrieb

 

Zur Gewährleistung eines geregelten, fairen Spielbetriebs und zur Wahrung des sportlichen Wettkampfes können in JuniorenSpielen auch Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden. Die Genehmigung hierzu erteilt der für die jeweilige Spielklasse zuständige Verband.

 

§ 43 (7)          Spielklassen und Staffeln

 

Zur Gewährleistung eines geregelten, fairen Spielbetriebs und zur Wahrung des sportlichen Wettkampfes können Mannschaften der D, E und FJuniorinnen in den Spielbetrieb der Junioren eingegliedert werden, wenn der Verband in der Altersklasse keinen Mädchenspielbetrieb anbietet. BJuniorinnenMannschaften, die am GroßfeldSpielbetrieb der BJuniorinnen auf Landesebene teilnehmen, können zusätzlich am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen, sofern der GroßfeldSpielbetrieb der BJuniorinnen auf Landesebene nicht beeinträchtigt wird. In den betreffenden JuniorinnenMannschaften dürfen auch Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden.

 

§ 43 (9)          Futsal

 

Auf Landes- und Kreisebene werden Meisterschaften im Hallenfußball nach den FIFA- Futsal-Regeln ausgespielt. Für den Jugendbereich erlässt der SFV vereinfachte Richtlinien für Fußballspiele in der Halle nach FIFA-Regeln im Jugendbereich (Futsal-Richlinien Jugend).

 

§ 46 (5c)          Spielgemeinschaften Herren

 

Die Bildung von Spielgemeinschaften im Herrenbereich ist bis auf die höchste Spielklasse der KVF in allen weiteren Spielklassen der KVF grundsätzlich gestattet.

 

                                                                             Seite 1

 

 

Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22.04.2016

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Änderungen in der Spielordnung

 

§ 49 (3)          Aufstiegsverzicht

nach (2) wird neu eingefügt:

 

Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten (Mannschaftsrückzug), sind verpflichtet, bis zum 30.04. des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben.

 

§ 50 (4)          Spielverlegungen

Neufassung § 50 Abs. 4 Sätze 1-3

 

Anträge auf Spielverlegungen von Vereinen nach § 50 (3b) sollen bis spätestens 5 Tage vor dem Spiel über das DFBnetModul "Spielverlegung Online" beantragt werden. Die Zustimmung des Gegners ist ebenfalls bis zu dieser Frist über das DFBnetModul "Spielverlegung Online" einzuholen und nachzuweisen. Die Bearbeitung der Spielverlegung ist für den antragstellenden Verein gebührenpflichtig. Die Rechnungslegung der Verlegungsgebühr erfolgt über die Finanzbuchhaltung des zuständigen Verbandes, wobei die Kreis bzw. Stadtverbände dazu eigene Regelungen treffen können...

 

§ 50 (7)          Spielan-/-absetzung

 

Sollte bei Pflichtspielen der Platz wegen höherer Gewalt (langandauernder Regen, Überschwemmung, Schneefall, vereister Boden, usw.) oder während des Zeitraumes von Bau- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Termin, an welchem das Spiel stattfinden soll, nicht bespielbar sein, hat der Platzverein nach Möglichkeit einen bespielbaren Ausweichplatz/-spielstätte anzubieten.

                                                                       Seite 2

 

 

Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22.04.2016

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Änderungen in der Finanzordnung

 

§ 6 (2)             Spielverlegungsgebühren

 

Für Anträge auf eine Spielverlegung (Uhrzeit oder Spieltag oder Ort) auf eigenen Wunsch, mit schriftlichem Einverständnis des Spielpartners, sind vom antragstellenden Verein Gebühren zu entrichten. Sie betragen für alle Mannschaften der Landesligen, Landesklassen und Landespokalwettbewerbe

Herren und Frauen 50,00 €
Nachwuchsbereich 25,00 €
Die Gebühren sind nach Rechnungslegung auf das Konto des SFV zu überweisen.

 

Anlage 1          Entschädigungssätze für Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten                                                       

                                    und Schiedsrichterbeobachtungen

 

Meisterschafts- und Freundschaftsspiele


Landesliga Herren SR 45,00 € SRA 35,00 €

LandesklasseHerren SR 35,00€ SRA30,00€

 

Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung

 

§ 40 (8)          Aufstiegsverzicht

 

Für die nicht rechtzeitige Erklärung zum Aufstiegsverzicht oder dessen verspäteten Widerrufs im Sinne des § 49 (3) der Spielordnung des SFV beträgt die Geldstrafe bis zu 3.000 Euro, auf Kreisebene bis zu 1.500 Euro. Daneben kann auf Punktabzug, auch für das Folgespieljahr, und/oder Entzug des Aufstiegsrechts erkannt werden.

 

                                                                            Seite 3

 

Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22.04.2016

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Fassung einer Richtlinie zur Spielklasseneinteilung der Mannschaften eines Vereins nach Vereinszusammenschlüssen nach § 47 Nr. 2 der SFV- Spielordnung (FURILI)

 

NEUFASSUNG

 

Das jeweils (für die Spielklasse, um deren Einteilung es geht) zuständige Verbandspräsidium kann eine Entscheidung über die Spielklasseneinteilung der Mannschaften nach Vereinszusammenschlüssen treffen, wenn bis zum 31.05. des Spieljahres (Ausschlussfrist!) folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Einreichung eines Antrages des aus einer Fusion hervorgehenden Vereins/des aufnehmenden Vereins auf Spielklasseneinstufung für seine Mannschaften (spezifiziert nach Mannschaften und Spielklassen)

  2. Zustimmungserklärung des (Alt-) Vereins zur Spielklassenübertragung

  3. Vorlage der Satzungen der beteiligten Vereine und der satzungsgemäßen Beschlüsse der zuständigen Gremien der beteiligten Vereine zum Zusammenschluss

Hinweis:

Es muss eine „echte“ Vereinsfusion oderein sonstiger vereinsrechtlich zulässiger Zusammenschluss (z.B. Verschmelzung, Umwandlung o.ä.)voneingetragenen Vereinen vorliegen, die Mitglied im SFV und im Landessportbund Sachsen sind. Möglich ist dabei auch die „Fusion light“ in der Form, das eine selbständige Fußball- Abteilung vollständig aus einem Verein austritt und sich einem anderen Verein anschließt. Der Übertritt von einzelnen Mannschaften (unter Mitnahme der Spielklassenrechte) ist nicht möglich!

 

4.Bei Neugründungen: Vorlage von Gründungsprotokoll/ Vereinsregisterauszug / Bestätigung Mitgliedschaft in LSB und Kreisfußballverband /Aufnahmeantrag SFV

 

5. Vorlage Spielerwechselliste, vgl. Anlage Hinweis:

Die Einteilung von Mannschaften des neu gebildeten /des aufnehmenden Vereins in Spielklassen, die die Mannschaften des abgebenden Vereins / der ausgegliederten Fußballabteilung sportlich erreicht haben, ist nur dann möglich, wenn die Mehrheit der aktiven Spieler dieser Mannschaften (mindestens 50 + 1 %) zu dem aus der Fusion hervorgehenden Verein wechseln. Dies ist jeweils mannschaftsbezogen festzustellen.

                                                                            Seite 4

 

Beschlüsse des SFV-Vorstands zur Änderung von Ordnungen vom 22.04.2016

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Aktive Spieler sind die, die das Spielrecht für die jeweilige Mannschaft besitzen und in der laufenden Saison mindestens einmal zum Kader gehört hatten oder eingesetzt wurden. Die Prüfung der Spielerwechselliste erfolgt anhand der im DFBnet-Online-System hinterlegten Spielerdaten.

  1. Kein Vorliegen von anderen offensichtlichen, der Spielklasseneinstufung entge- genstehenden Gründen (z.B. Missbrauch, Manipulation o.ä.)

    Hinweis: Wirtschaftliche Überlegungen und finanzielle Erwägungen der beteiligten Vereine sind bei diesen rein vereinsrechtlich geprägtenVorgängen der Spielklasseneinstufung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

  2. Vorliegen der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb nach den §§ 47, 48 der Spielordnung des SFV (u.a. SR-Soll, Nachwuchssoll).

    Hinweis: Schiedsrichter können auf Antrag und mit Zustimmung des abgebenden Vereins auf das Soll des aufnehmenden Vereins zum Beginn des folgenden Spieljahres angerechnet werden, wenn der Vereinswechsel bzw. der Übertritt in der Zeit vom 01.Januar bis zum 31.Juli erfolgt.

Anlage Spielerwechselliste

 

Sammelliste zum Vereinswechsel im Zusammenhang mit der Fusion der Vereine ... e.V. / dem Übergang der Abteilung „Fußball“ des Vereins ... e.V. auf den Verein ... e.V.

 

Hiermit stimmen die folgenden Spieler der Abteilung „Fußball“ des Vereins ... e.V. dem Übergang ihrer Abteilung auf den Verein ... e.V., inklusive aller Verträge und Lizenzen, zu. Mit der Unterschrift melden sie sich gleichzeitig vom Verein ... e.V. mit Wirkung zum 30.06.... ab und verpflichten sich unwiderruflich, ab Beginn der Saison 20../20.. für den Verein ... e.V. zu spielen. Mit dieser Unterschrift wird zugleich das Spielrecht für den Verein ... e.V. beantragt und der Verzicht auf einen weiteren Wechsel in der Wechselperiode I (01.07.-31.08.) erklärt:

Nr.        

 

 

 

Name          

 

 

 

Passnummer

 

 

                    Zustimmung durch Unterschrift

 

       
       
       

                                                                                       Seite 5 

Festlegungen zum Herrenspielbetrieb 2016 / 2017

 

Der Spielbetrieb des Spieljahres 2016 / 2017 organisiert sich im KVF Meißen in nachstehenden Leistungsklassen wie folgt: Sparkassen-Kreisoberliga, Kreisliga, 1.Kreisklasse und 2. Kreisklasse.
Die Spielklassen 1. Kreisklasse und 2. Kreisklasse absolvieren im Spieljahr 2016/2017 den Punktspielbetrieb in drei (3) Spielrunden, um einen sinnvollen Spielbetrieb, mit der erforderlichen Anzahl von Spieltagen für die Vereine absichern zu können. Die Begründung läßt sich von einer Vielzahl von Mannschaftszurückziehungen während der Spieljahreswende in beiden Spielklassen ableiten.der
Dem Spielausschuss obliegt die Organisation und die Leitung der bestehenden Wettbewerbe in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen. Grundlage bilden die bestehenden Ordnungen, die Aus- und Durchführungsbestimmungen des KVF Meißen, die Spiel- und Schiedsrichterordnung, sowie die Rechts- und Verfahrensordnung des Sächsischen Fußball-Verbandes. Die Spiele des Punkt- und Pokalwettbewerbes gelten als Pflichtspiele im Sinne der genannten Ordnungen. Die Meldungen der Mannschaften für das gesamte Spieljahr 2016/2017 erfolgen über den Verein im Rahmen der anzuwendenden Mannschaftsmeldung im DFBnet, sowie deren Aktivierung in der Spielberechtigungsliste des DFBnet vor dem ersten beabsichtigten Einsatz in einer Mannschaft. Für jeden am Spielbetrieb teilnehmenden Spieler ist der Spielerpass des SFV mit eingetragener Gültigkeit am Spieltag auf Verlangen der Mannschaftsleiter bei der Spielerpasskontrolle vor dem Spiel vorzulegen. Im Herrenbereich beträgt in allen Großfeldwettbewerben die Spielzeit von 2 x 45 Minuten als verbindlich festgelegt. Kreispokalspiele werden erforderlichenfalls um 2 x 15 Minuten verlängert und möglicherweise durch Torschüsse vom Strafstoßpunkt nach den Regeln des DFB entschieden. Für den Hallenwettbewerb gelten gesonderte Ausschreibungen. Die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogen ist für alle Herrenmannschaften verbindliches Arbeitsmittel. Dort wo es zu technischen Problemen am Spieltag kommt, ist es als Ersatzlösung gestattet, nur den Spielberichtsbogen A 3 des Sächsischen Fußball-Verbandes zu nutzen. In diesem Falle verbleibt die Verantwortung der pünktlichen Ergebnismeldung (am Spieltag bis 18.00 Uhr) beim platzbauenden Verein. Durch den SFV wurde die Spielordnung im § 56 (Spielerlaubnis) flexibilisiert und mit Vorstandsbeschluss des KVF Meißen am 25.06.2014 präzisiert. Demnach können im Herrenspielbetrieb bis zu drei Wechselspieler zum Einsatz kommen. In der 2.Kreisklasse können ausgewechselte Spieler im auszutragenden Spiel ( nur im Punktspielbetrieb) in die Mannschaft wieder eingewechselt werden. In allen Spielklassen des Herrenbereiches ist die Einrichtung einer Technischen Zone (Coachingzone) verbindlich vorgeschrieben. Die Spielklasse-Sparkassen-Kreisoberliga und Kreisliga werden durchgängig mit neutralen Schiedsrichterkollektiven besetzt. Nur ein neutraler Schiedsrichter wird für die Spiele in der 1. und 2. Kreisklasse angesetzt, die SR-Assistenten entfallen durchgängig. Im Kreispokalwettbewerb werden alle Spiele vor dem Achtelfinale, wo nur Kreisklassemannschaften aufeinander treffen, mit nur einem Schiedsrichter besetzt. Unverändert bleibt jedoch die Ansetzungspraxis mit Schiedsrichterkollektiven, wo im Wettbewerb Kreisliga-, oder Kreisoberligamannschaften beteiligt sind. Ab dem Achtelfinale werden generell komplette Schiedsrichterkollektive angesetzt. Die Schiedsrichterausgleichszahlung für die Sparkassen- Kreisoberliga ist im § 21 der Finanzordnung des KVF Meißen geregelt.

Alle Freundschaftsspiele (Test- und Vorbereitungsspiele, Turniere oder Hallenturniere) sind rechtzeitig, je- doch bis spätestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Spieltermin, unter Bekanntgabe des Gegners beim zu- ständigen Staffelleiter anzumelden. Für die Besetzung der Spiele mit Schiedsrichtern oder Kollektiven besitzt die Durchführungsbestimmung des Schiedsrichterausschusses zur Ansetzungspraxis seine Gültigkeit.

Beabsichtigte Spielverlegungen können ab 01.07.2016 noch über das DFBnet bearbeitet werden. Antragstellungen und Bearbeitungen übernimmt der zuständige Staffelleiter daher nur noch bis 5 Tage vor dem beabsichtigten Verlegungstermin über das DFBnet Modul „Spielverlegungen Online“. Bei Zustimmungen des Staffelleiters erhalten die Vereine im Nachgang die Gebührenberechnung für Spielverlegungen. Die Festlegung der Fristeneinhaltung und Einzahlungsbeträge regelt der § 11 der Finanzordnung des KVF Meißen.

Für die Ausrichtung des Kreispokalendspieles können sich die Vereine bis zum 01.02.2017 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind beim Präsidenten oder Vors.Spielausschuss des KVF Meißen termingerecht einzureichen.

Sollten im Verlaufe eines Spieljahres extreme Witterungsbedingungen oder etwaige Naturkatastrophen eintreten, die gleichzeitig Ursachen für gehäufte Spielausfälle sind, so können durch den Spielausschuss noch zusätzliche Spieltermine zum bestehenden Rahmenterminplan festgelegt werden.

Veränderungen im Anschriftenverzeichnis der Vereine, sind im entsprechenden Meldefenster des DFBnet-Meldebogens zu korrigieren und dem KVF Meißen ebenfalls zeitnah schriftlich mitzuteilen.

Die Festlegungen über den Einsatz von neutralen Platzbegutachtern bleiben auch in diesem Spieljahr weiterhin bestehen. Der neutrale Platzbegutachter wird immer nur auf Antrag des platzbauenden Vereins wirksam. Seine Entscheidung ist endgültig. Die Begehung und Entscheidung über die Bespielbarkeit bzw. Spielabsage wird in der Regel bis 18.00 Uhr des Vortages getroffen. Für Spiele, die nach 11.00 Uhr am Spieltag angesetzt sind, kann der neutrale Platzbegutachter, in Abstimmung mit dem angesetzten Schiedsrichter, auch am Spieltag tätig werden ( § 52 der SPO des SFV). Die vom KVF Meißen berufenen Platzbeigutachter, sind im amtlichen Ansetzungsheft, im Anschriftenverzeichnis der Vereine sichtbar.

Vereine, die außerhalb der üblichen Anstoßzeiten Pflichtspiele unter Flutlicht austragen möchten,benötigen die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Spielpartners, die dem Staffelleiter bei beabsichtigten Spielverle- gungen mit vorzulegen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die Flutlichtanlage einen Freigabenachweis des KVF Meißen besitzt und der Nachweis der nachfolgenden elektrischen Überprüfung nicht länger als 4 Jahre zurück liegt (Nachweise sind dem Staffelleiter in Kopie mit vorzulegen).

Zur Gewährleistung der Sicherheit im Spielbetrieb während der Sportveranstaltungen auf Kreisebene, ist durch die Vereine die Sicherheitsrichtlinie des SFV vom 06.12.2010 mit ihren Anlagen 1 und 2 im vollem Umfang durchzusetzen.

Wertungsprinzipien zum Fairplay-Wettbewerb 2016 / 2017

Fair Play spielt im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle, denn Fair Play ist mehr als die Befolgung der Regeln. Fair Play macht den Geist des Sports aus und fordert Handeln nach innerer Einstellung. Dies ist nicht nur eine Sache des Wissens, sondern vor allem des Verhaltens. Fair Play steht für die Anerkennung und Einhaltung der (Spiel-)Regeln, den partnerschaftlichen Umgang mit dem Gegner, die Achtung der gleichen Chancen und Bedingungen, die „Begrenzung“ des Gewinnmotivs (kein Sieg um jeden Preis) und die Wahrung der Haltung bei Sieg und Niederlage.

Dieser Wettbewerb soll das faire Verhalten für alle Mannschaften messbar machen und damit eine Vergleichbarkeit sichtbar werden. Daher rufen wir alle Vereine für ein faires und tolerantes Miteinander auf und führen eine sichtbare Fairnesswertung im DFBnet, wo durch den Staffelleiter Vergehen mit eingepflegt werden.

Jede gelbe Karte entspricht einen Wertungspunkt im DFBnet.
Jede gelb-rote Karte entspricht drei Wertungspunkte im DFBnet, zusätzlich erhält der Spieler durch den Staffelleiter eine Eintragung in der Rubrik „Unsportlichkeit“.
Jede rote Karte eines Spielers entspricht 5 Wertungspunkte im DFBnet. Zusätzlich trägt der Staffelleiter für jeden Sperrtag des Spielers einen Eintrag in der Rubrik „Unsportlichkeit“ ein. Vergehen, die durch das Sportgericht gegen den Verein verhandelt und entschieden werden, ergibt einen Eintrag in der Rubrik “Unsportlichkeit“ am entsprechenden Spieltag.
Durch das Sportgericht ausgesprochene zeitliche persönliche Strafen gegen Personen,die zum Mannschaftsprofil ( Trainer,Betreuer ) gehören,ergeben einen Eintrag in der Rubrik „Unsportlichkeit“ für das entsprechende Spiel.
Schuldhaftes
Nichtantreten zu Punktspielen ergeben 6 Punkte der Rubrik “Unsportlichkeiten“ für die betreffende Mannschaft.
Verschuldeter Spielabbruch durch eine Mannschaft ergeben 6 Punkte für Unsportlichkeit.
Fehlende Ergebnismeldung des platzbauenden Vereins am Spieltag nach 18.00 Uhr ergibt einen Eintrag in der Rubrik “Unsportlichkeit“.
Die Wertungen erfolgen für alle Herrenspielklassen und Staffeln getrennt.

Die Mannschaft ihrer Staffel, die am Ende des Spieljahres die wenigsten Punkte auf dem Fairplay Konto hat, ist dementsprechend Fairplay-Sieger und wird mit dem Siegerpokal und einer finanziellen Zuwendung aus- gezeichnet. 

Festlegungen zum Juniorenspielbetrieb 2016/2017

 

Durch eine gesetzliche Regelung des Freistaates Sachsen gibt es an folgenden Tagen Einschränkungen öffentlicher Sportveranstaltungen :

 

Sonntag, den 13.11.2016 ( Volkstrauertag ) Spielbetrieb erst ab 11.00 Uhr möglich Mittwoch, den 16.11.2016 ( Bus- und Bettag ) Spielbetrieb erst ab 11.00 Uhr möglich Sonntag, den 20.11.2016 ( Totensonntag ) Spielbetrieb erst ab 11.00 Uhr möglich Freitag, den 25.03.2017 ( Karfreitag ) ganztägig Spielverbot

 

Stichtagsbezogene Daten für den Nachwuchsbereich im Spieljahr 2016/2017

 

Jahrgang 01.01.1998 bis 31.12.1999 Jahrgang 01.01.2000 bis 31.12.2001 Jahrgang 01.01.2002 bis 31.12.2003 Jahrgang 01.01.2004 bis 31.12.2005 Jahrgang 01.01.2006 bis 31.12.2007

(älterer Jahrgang: 01.01.1998 – 31.12.1998) (jüngerer Jahrgang: 01.01.1999 – 31.12.1999) (älterer Jahrgang: 01.01.2000 - 31-12-2000) (jüngerer Jahrgang: 01.0.1.2001 – 31.12.2001) (älterer Jahrgang: 01.01.2002 – 31.12.2002) (jüngerer Jahrgang: 01.01.2003 – 31.12.2003) (älterer Jahrgang: 01.01.2004 – 31.12.2004) (jüngerer Jahrgang: 01.01.2005 – 31.12.2005) (älterer Jahrgang: 01.01.2006 – 31.12.2006) (jüngerer Jahrgang: 01.01.2007 – 31.12.2007)

A-Junioren:
B-Junioren:
C-Junioren:
D-Junioren:
E-Junioren:
F-Junioren: Jahrgang 01.01.2008 bis 31.12.2009 (älterer Jahrgang: 01.01.2008 – 31.12.2008)

G-Junioren: Jahrgang 01.01.2010 und jünger

(jüngerer Jahrgang: 01.01.2009 – 31.12.2009)

Dem Einsatz von älteren Juniorenspielerinnen/Spielern in einer jüngeren Altersklasse wird nicht zugestimmt! Der Einsatz von älteren Mädchen in Jungenmannschaften wird in § 42 Abs. 4 der SPO des SFV geregelt. Die Beantragung einer Sonderspielberechtigung für jüngere Juniorenmannschaften erfolgt über den Präsidenten oder den Vorsitzenden des Spielausschusses im KVF Meißen e.V.

 

Ab dem 01.07.2016 sind Anträge auf Spielverlegungen der A- bis F-Junioren nur noch über das Modul des DFBnet“Spielverlegung Online“ bis spätestens 5 Tage vor Spieltermin an den zuständigen Staffelleiter zu stellen. Anträge auf Spielverlegungen kürzer als 5 Tage vor Spieltermin werden nicht mehr bearbeitet. Sollte es dadurch zum Spielausfall kommen, wird die Angelegenheit dem zuständigen Sportgericht zur Bearbeitung und Entscheidungsfindung übergeben.

Bei technischen Problemen kann der schriftliche Spielverlegungsantrag des KVF Meißen weiterhin verwendet werden.

Sollten im Verlauf eines Spieljahres extreme Witterungsbedingungen oder etwaige Naturkatastrophen eintreten, die gleichzeitig Ursachen für gehäufte Spielausfälle sind, so können durch den Jugendausschuss noch zusätzliche Spieltermine zum bestehenden Rahmenterminplan festgelegt werden.

 

Schulferien in Sachsen :

 

Herbstferien : Weihnachtsferien : Winterferien :

03.10.16 – 15.10.16 Frühjahr / Ostern : 13.04.17 – 22.04.17 23.12.16 – 02.01.17 Sommerferien : 26.06.17 – 04.08.17 13.02.17 – 24.02.17

 

In den Altersklassen A- bis F-Junioren ist der Spielbericht online verbindlich ab dem 01.07.2016 anzuwenden. Bei technischen Problemen ist der Spielbericht A 3 des Sächsischen Fußballverbandes zu verwenden. Dieser ist unverzüglich einen Tag nach dem Spiel dem zuständigen Staffelleiter per Post zuzustellen.In diesem Fall obliegt die Pflicht der Ergebnismeldung im DFBnet dem Heimverein.

 

Punktspiele:

 

A-Junioren:

10 Mannschaften ermitteln in Hin- und Rückspielen den Kreismeister und die Platzierungen. Der Kreismeister kann von seinem Aufstiegsrecht unter Beachtung § 49 Abs. 1 der SpO des SFV Gebrauch machen.In dieser Altersklasse können in einem Pflichtspiel bis zu 4vier (4) Auswechselungen vorgenommen werden. Das Wiedereinwechseln ausgewechselter Spieler ist dabei gestattet (§ 56 Abs. 6 der SpO des SFV)

B-Junioren:

Die gemeldeten 7 Mannschaften ermitteln in 3 Spielrunden den Kreismeister und die Platzierungen. In dieser Altersklasse können in einem Pflichtspiel bis zu vier (4) Auswechselungen vorgenommen werden. Das Wiedereinwechseln ausgewechselter Spieler ist dabei gestattet (§ 56 Abs. 6 der SpO des SFV).

C-Junioren:

15 Mannschaften spielen in 2 Staffeln eine 3-er Runde. Anschließend werden in Hin- und Rückspielen der Kreismeister und die Platzierungen ermittelt. Die Grundlage dazu bilden die Platzierungen der 3-er Spielrunde. So spielt die erstplatzierte Mannschaft der Staffel 1 gegen die erstplatzierte Mannschaft der Staffel 2 um den Kreismeistertitel. Die zweitplatzierte Mannschaft der Staffel 1 gegen die zweitplatzierte Mannschaft der Staffel 2 um Platz 3 und Platz 4 . Alle weiteren Platzierungen werden ebenso ermittelt.

Der Kreismeister kann von seinem Aufstiegsrecht unter Beachtung § 49 Abs.1 der SpO des SFV Gebrauch machen. Spielverlegungen wegen Jugendweihfeiern/Konfirmationen sind zwischen beiden Spielpartnern rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Spielverlegung) zu beantragen und vom zuständigen Staffelleiter zu bestätigen. Jeder Verein dieser Altersklasse bekommt die Möglichkeit, zwei kostenlose Spielverlegungsanträge über das gesamte Spieljahr hinweg in dieser Angelegenheit geltend zu machen.

D-Junioren:

10 Mannschaften spielen in der Kreisliga durch Hin- und Rückspiele den Kreismeister und die Platzierungen aus. In der Leistungsklasse „Kreisklasse“ wird der Spielbetrieb in zwei Staffeln ( 10 und 11 Mannschaften) organisiert. In einer Doppelspielrunde werden die Staffelsieger und alle weiteren Platzierungen ermittelt.
Die Staffelsieger erhalten das Aufstiegsrecht unter Beachtung § 49 Abs. 1 der SpO des SFV für die höhere Spielklasse. Es werden die Spiele nach den Kleinfeldrichtlinien des SFV (7 + 1 Spieler) ausgetragen.

 

In der Altersklasse D-Junioren (Kreisliga) werden durch den KVF Meißen neutrale Schiedsrichter angesetzt .

 

E-Junioren / F-Junioren:

Ab dem Spieljahr 2016/2017 spielen die Mannschaften in vier leistungsbezogenen Pools der jeweiligen Altersklasse. Im Pool 1 spielen die von den Vereinen dafür gemeldeten leistungsstärksten Mannschaften. Nach Abschluss der Hinrunde (November/Dezember 2016) steigen die beiden erstplatzierten Mannschaften der Pools 2 bis 4 in den nächst höheren Pool auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften der Pools

1 bis 3 in den nächst niedrigeren Pool ab, unter Beachtung dass zwei Mannschaften aus einem Verein nicht in einem Pool gemeinsam spielen dürfen. Die allgemeine Wechselfrist von 5 Tagen entfällt, da alle Mannschaften den Spielbetrieb in einer Spielklasse betreiben.
Es wird im gesamten Altersklassenbereich (E-Junioren/F-Junioren) die Spiele nach den
Richtlinien für Fußballspiele auf Kleinfeld des SFV vom 01.07.2012 auf verkleinerten Spielfeld (5+1) ausgetragen.

In Vorbereitung des Spieljahres 2017/2018 bekommen die Vereine die Möglichkeit bis zum 30.04.2017 an den Vors.Jugendausschuss oder Juniorenspielleiter des KVF Meißen schriftlich ihre Mannschaften der Altersklasse E-Junioren und F-Junioren zu melden, in welchen leistungsbezogenen Pool diese dann eingeordnet werden sollen. Ein Rechtsanspruch auf die jeweils endgültige Eingliederung auf der Grundlage der Vereinsmeldebögen besteht dabei nicht.

Ein Kreismeister des KVF Meißen wird mit dieser Wettbewerbsform nicht ermittelt, da es innerhalb des SFV keine Aufstiegsmöglichkeit in den Landesspielbetrieb gibt.

In beiden Altersklassen wird die Tendenzwertung im DFBnet, unabhängig von der Ergebnismeldung der Vereine im DFBnet vorgenommen.

Das Schema sieht dann wie folgt aus: Heimsieg: Auswärtssieg:

Unentschieden:

Spielwertung immer 1:0 Spielwertung immer 0:1 Spielwertung immer 0:0

 

Für jeden Verein besteht die Pflicht, dass auf dem Spielfeld erzielte Gesamtergebnis im elektronischen Spielbericht im Feld „Vorkommnisse“ nach dem Spiel einzutragen.
Als persönlichen Anreiz erhalten nach Abschluss des Spieljahres 2016/2017 alle Mannschaften beider Altersklassen die Teilnehmermedaillen, unabhängig von deren Platzierung, überreicht.

 

Junioren-G:

Für die AK Junioren-G gelten keine Auf- und Abstiegsregelungen. Die Wettkämpfe werden in Form von auszutragenden Turnieren (4 Spieler gegen 4 Spieler) durchgeführt. Jeder gemeldete Verein hat dabei
die Pflicht, mindestens ein Turnier im Spieljahr 2016/2017 auszurichten und hat an 5 weiteren Turnieren teilzunehmen. Die Anmeldung zu den einzelnen Turnieren erfolgt über den Doodle Link, welcher vom zuständigen Staffelleiter dieser Altersklasse erstellt wird und ebenfalls auf der Homepage des KVF Meißen veröffentlicht ist. Die Organisation des jeweiligen Turniers obliegt dem ausrichtenden Verein.

 

2.Kreispokalwettbewerbe:

In den Altersklassen A-Junioren und B-Junioren finden alle Kreispokalspiele mit Hin- und Rückspiel statt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Kreispokalendspiele. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel schuldhaft nicht an,so scheidet sie aus dem Pokalwettbewerb aus.
In den Altersklassen C-Junioren
bis F-Junioren wird der Kreispokalwettbewerb mit den dafür gemeldeten Mannschaften, zusätzlich zum regulären Punktspielbetrieb und unter Beachtung des gültigen Rahmenterminplanes, ausgetragen. Es wird in einer einfachen KO-Runde gespielt. Die entsprechenden Spielpaarungen werden in Verantwortung des Jugendausschusses ausgelost. Kreispokalendspiele aller Altersklassen werden nach Möglichkeit auf neutralen Plätzen ausgetragen.

Bewerbungsunterlagen der Vereine können bis spätestens 31.03.2017 beim Präsidenten oder Vors. Jugendausschuss des KVF Meißen eingereicht werden. Als Favorisierungsveranstaltung gilt die Endspiele der Altersklasse A-Junioren/B-Junioren und D-Junioren auf eine gemeinsamen Spielstätte und die Altersklasse C-Junioren/E-Junioren und F-Junioren auf eine gemeinsamen Spielstätte zu bekommen..

Findet sich kein Ausrichter, dann wird das Heimrecht unter den beteiligten Endspielteilnehmern ausgelost.
In allen Kleinfeldaltersklassen werden ab dem Viertelfinale neutrale Schiedsrichter durch den KVF Meißen angesetzt. Ausgenommen ist die Altersklasse F-Junioren, die ohnehin über das ganze Spieljahr hinweg den Fair-Pley Modus (ohne Schiedsrichter) spielt. Die Kostenregelung der Schiedsrichter entnehmen Sie bitte aus der Finanzordnung des KVF Meißen.

Es ist unzulässig und zieht bei Unregelmäßigkeiten rechtliche Konsequenzen nach sich, wenn es durch telefonische Absprachen und ohne Einbindung des Staffelleiters zu Terminänderungen und Verschiebungen des Spielplanes kommt oder die angesetzten Spiele eigenmächtig auf einen Wochentag verlegt werden.

 

3.Hallenwettbewerbe:

Die Hallenkreismeisterschaften werden in allen Altersklassen je nach zur Verfügung stehender Hallenkapazität nur noch nach Futsal-Regeln im Winterhalbjahr durchgeführt. Die Ausschreibung mit allen Wettbewerbsbestimmungen wird den teilnehmenden Vereinen durch die Arbeitsgruppe „Hallenspielbetrieb“ zugestellt und rechtzeitig auf der Homepage des KVF Meißen veröffentlicht.

 

Auf- und Abstiegsregelung für den Juniorenbereich im Spieljahr 2016/2017

 

1.Grundsätze:

Die Zuordnung der Mannschaften im Juniorenspielbetrieb des KVF Meißen erfolgt durch die jeweilige und durch den Vorstand bestätigte Staffeleinteilung zu Beginn des Spieljahres.

1.1.In den Altersklassen A-Junioren bis C-Junioren gibt es die Leistungsklassen „Kreisliga“ .Die Altersklasse D-Junioren unterteilt sich in eine Staffel „Kreisliga“ und zwei Staffeln der

1.2.1. Kreisklasse. In den Altersklassen E-Junioren und F-Junioren werden alle Mannschaften in leistungsbezogene Pools eingeordnet.

Jene Mannschaften von Vereinen, die im Falle einer sportlichen Qualifikation am Ende des Spieljahres 2016/2017 das Aufstiegsrecht für eine höhere Spielklasse wahrnehmen möchten, geben dies bis zum 30.04.2017 durch eine schriftliche und unwiderrufliche Mitteilung dem Vors.Jugendausschuss oder Juniorenspielleiter des KVF Meißen bekannt. Nichtmeldungen werden durch den Jugendausschuss als Aufstiegsverzicht bewertet.

1.3. Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des SFV oder des KVF Meißen nicht zu beeinflussen sind und/oder bei Festlegung der Auf- und Abstiegsregelungnicht berücksichtigt werden konnten, ist der Vorstand des KVF Meißen berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.

1.4.Vereine, die während des laufenden Meisterschaftsspielbetriebes ihre Mannschaft aus der Kreisliga D-Junioren zurückziehen oder durch Rechtsprechung gem. der RVO ausgeschlossen werden, zählen als Absteiger aus ihrer Spielklasse.

1.5.Verzichtet eine Mannschaft auf das Aufstiegsrecht oder ist diese nach § 44 (1) der SpO des SFV nicht aufstiegsberechtigt, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächst platzierte und aufstiegs- berechtigte Mannschaft (bis max. Platz 3) über.

2.Aufstieg in den Landesspielbetrieb:

In den Altersklassen A-Junioren bis D-Junioren erhalten die jeweilige Kreismeister, unter Berücksichtigung des Punktes 1.3 der Grundsätze und des § 44 (1) der SpO des SFV, das Aufstiegsrecht in die Landesklasse.

3.Auf- und Abstieg innerhalb des Kreisspielbetriebes:

D-Junioren:

In der Kreisliga-Altersklasse D-Junioren steigen die Mannschaften der Platzziffer 9 und 10 in die 1.Kreisklasse ab. Bei möglichen Absteigern aus dem Landesspielbetrieb, die Anspruch auf Einordnung in die Kreisliga haben, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga entsprechend. Die jeweiligen Staffelsieger der 1.Kreisklasse erhalten das Aufstiegsrecht unter Beachtung des § 44 (1) der SpO des SFV.

E-Junioren/F-Junioren:

Die Altersklassen E-Junioren und F-Junioren spielen im Poolsystem. Auf schriftlichen Antrag an den Jugendausschuss kann die Staffelzugehörigkeit durch die Mannschaften zur Rückrunde verändert und neue Mannschaften angemeldet werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bis spätestens 31.12.2016 dem Juniorenspielleiter oder Vors.Jugendausschuss des KVF Meißen vorzulegen.

Für alle Junioren-Altersklassen gilt der Grundsatz:

lich ermittelte Absteiger spielen in der Regel im folgenden Spieljahr in der nächst tieferen Spielklasse. Auf Antrag des Vereins kann jedoch der Vorstand des KVF Meißen davon abweichende Regelungen treffen. 

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